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Referenz Stadt Lübeck

Niederschlagswassereinleitung und Gewässernachweis für den Graben am Gutspark Niendorf nach dem Merkblatt M-2 des Landes Schleswig-Holstein

Die Niederschlagswasserableitung der Straßen und öffentlichen Flächen im Ortsteil Niendorf der Stadt Lübeck erfolgte über Straßenseitengräben während die Entwässerung der privaten Grundstücke über Versickerung geregelt war. Auf Grund der ungünstigen Bodenverhältnisse kam es jedoch immer wieder zu Problemen mit der Versickerung. Daher wurde ein Freigefällekanal geplant, der sowohl die Straßen- als auch die privaten Niederschlagsabflüsse ableiten soll.

Der erforderliche Borstenfischpass ist mit einer Faltung jeweils im Ober- und Unterwasserbereich geplant. Im Oberwasser, inklusive des Brückendurchlassbereichs unter der Schlossstraße, wird für den Borstenfischpass eine Länge von 48,90 m und im Unterwasser von 33,35 m benötigt.

Dazu musste ein ca. 180 m langer Graben am Gutspark Niendorf, der als Vorflut dient ausgebaut werden. Der Oberlauf des Grabens (Gewässer T.35.4) wurde zu einem Retentionsraum umgestaltet und der weiter unterhalb liegende Teil des Gewässers durch eine Drosselung der Niederschlagsabflüsse geschützt. Die Bemessung der zulässigen Einleitmenge erfolgt mittels des Merkblatts M-2 für Schleswig-Holstein.

Die Nutzung des Rückhalteraums im Graben ist durch 2 Walleinbauten und durch die Aufhebung des Gewässerstatus im obenliegenden Bereich des Gewässers möglich.

Die Einleitung in den Graben erfolgt über eine Drosselung für den 1-jährigen Niederschlag auf 36,0 l/s und einen Entlastungskanal bei stärkeren Niederschlägen.

Das gesamte Kanal- und Grabensystem ist damit in der Lage sowohl einen 1-jährigen als auch einen 5-jährigen Niederschlag schadlos abzuleiten.

Graben, Gutspark Niendorf, Lübeck

Lageplan: Graben, Gutspark Niendorf, Lübeck